
Die Lotterie der Kassenbons wird erneuert und bietet nun die Möglichkeit, den Gewinn der Preise in Echtzeit zu überprüfen.
Dank eines auf dem Kaufbeleg aufgedruckten QR-Codes und einer speziellen App kann durch Scannen des Codes festgestellt werden, ob dieser ein Gewinn ist.
Eine schnellere und benutzerfreundlichere Methode, die darauf abzielt, die Teilnahme an der Kassenbon-Lotterie und vor allem die Nutzung elektronischer Zahlungsmittel zu fördern. Der QR-Code für die Teilnahme wird nämlich nur dann auf den Kassenbon gedruckt, wenn die Zahlung vollständig über elektronische Zahlungsmittel (z. B. Bankomatkarte, Kreditkarte, GooglePay oder ApplePay) erfolgt.
Wie in allen Mitteilungen der Steuerbehörde angegeben: “i Geschäftsdokumente mit einem Betrag von mindestens 1 Euro, die vollständig elektronisch bezahlt wurden müssen einen zweidimensionalen Code enthalten, der alle für die Teilnahme erforderlichen Informationen enthält. Darüber hinaus ist die Teilnahme an der Sofortverlosung innerhalb eines festgelegten Zeitraums nach Ausstellung des Kassenbons zulässig.”
Um den Kassenbon mit dem QR-Code ausstellen zu können, der zur Teilnahme an der neuen Kassenbon-Lotterie berechtigt, muss die Registrierkasse unbedingt angepasst werden.
Mit der bevorstehenden Veröffentlichung der neuen Steuer-Firmware V5.0.0 ermöglichen die Labware-Kassen die Verwaltung der neuen Sofortlotterie mit automatischer Ausgabe des QR-Codes auf dem Kaufbeleg für alle Quittungen mit einem Betrag von mehr als 1 Euro, die mit elektronischer Zahlung abgeschlossen wurden.
Um die Registrierkassen anzupassen, hat die Regierung kürzlich eine Unterstützung eingeführt, die Bonus für elektronische Aufzeichnungsgeräte, genehmigt von der Steuerbehörde mit der Verfügung vom 18. Januar 2023 mit den neuen Modalitäten für die Übermittlung der Daten.
“Die Steuergutschrift steht den Betreibern zu, die ihre elektronischen Registrierkassen an die neuen Bestimmungen zur Datenübermittlung gemäß Gesetzesdekret Nr. 36/2022 anpassen, das eine neue Art der Teilnahme an der Kassenbon-Lotterie vorsieht. Die Höhe der Vergünstigung beträgt 100% der Ausgaben, bis zu einem Höchstbetrag von 50 Euro pro elektronischer Registrierkasse.”
Zusammenfassend: