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POS UND TELEMATISCHE KASSENSYSTEME: AB DEM 1. JANUAR 2026 TRITT DIE ANSCHLUSSVERPFLICHTUNG IN KRAFT

Mit dem Haushaltsgesetz 2025 (Gesetz Nr. 207/2024) wird eine für den Handels- und Dienstleistungssektor sehr wichtige Neuerung eingeführt: Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle Händler ihre elektronischen Registrierkassen (RT) an elektronische Zahlungsgeräte (POS) anschließen.
Ziel der Maßnahme ist es, die Rückverfolgbarkeit von Zahlungen zu verbessern und den Fluss von Steuerdaten zu vereinfachen, indem die Registrierung des Kassenbons und der Zahlungsvorgang in einem einzigen System integriert werden.

 

Die Neuheitenà Vorschriften 

Die Verpflichtung ergibt sich aus den Absätzen 74-80 des Artikels 1 des Haushaltsgesetzes 2025, die das Gesetzesdekret 127/2015 ändern.
Gemäß der neuen Regelung muss jede über POS getätigte Transaktion automatisch mit dem elektronischen Registriergerät verbunden werden, wodurch die Speicherung und Übermittlung der Zahlungsdaten in Echtzeit an die Steuerbehörde gewährleistet wird. 

 

Was bedeutet das für die Händler? 

Die Verpflichtung bedeutet nicht unbedingt eine “physische” Verbindung zwischen POS und Registrierkasse, sondern eine funktionale oder virtuelle Integration zwischen den beiden Systemen.
Der Betreiber (auch über einen Vermittler) muss auf seinen reservierten Bereich zugreifen und die Seriennummer des elektronischen Registrierkassengeräts zuordnen bereits im Steuerregister erfasst die Identifikationsdaten der elektronischen Zahlungsmittel, deren Inhaber er ist. 

Wer sich nicht daran hält, riskiert Verwaltungsstrafen von 1.000 bis 4.000 Euro, wenn die Daten nicht übermittelt oder übertragen werden. 

Eine frühzeitige Vorbereitung ist unerlässlich, um Störungen, Strafen oder unerwartete Kosten bei Inkrafttreten der Verpflichtung zu vermeiden. 

 

Die Vorteile der Integration 

Die Vernetzung von POS-Systemen und elektronischen Registrierkassen ist ein entscheidender Schritt in Richtung Digitalisierung der Verkaufsprozesse.
Zu den offensichtlichsten Vorteilen gehören: 

  • Reduzierung von Fehlern bei der Übermittlung der Entgelte; 
  • größere Transparenz bei Zahlungen; 
  • vollständige Rückverfolgbarkeit der Transaktionen; 
  • Vereinfachung der Steuerprüfungen; 
  • weniger Verwaltungsaufwand. 

 

Labware ist bereit: native Integration zwischen Registrierkasse und POS 

Kassen und Verwaltungssysteme von Labware sind bereits für die automatische Kommunikation mit Zahlungsterminals vorbereitet.  

Dank des Betragsaustauschs wird das POS-Terminal automatisch mit dem entsprechenden Betrag aktiviert, ohne dass die Daten manuell erneut eingegeben werden müssen. 

Alle Kassensysteme sind außerdem mit anderen elektronischen Zahlungsmethoden integriert, für die kein physisches Terminal erforderlich ist, wie beispielsweise Satispay, Apple Pay oder Google Pay.   

Dieses integrierte System: 

  • reduziert die Bearbeitungszeiten an der Kasse; 
  • Fehler beseitigen Transkription; 
  • garantiert die Übereinstimmung zwischen Kassenbon und Zahlung; 
  • entspricht den Anforderungen der neuen Gesetzgebung hinsichtlich Rückverfolgbarkeit. 

Mit anderen Worten: Die Lösungen von Labware erfüllen bereits heute die für 2026 vorgesehenen Standards, sodass Händler den Anforderungen vorwegkommen und mit modernen, zuverlässigen und konformen Instrumenten arbeiten können. 

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