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STEUERBEFREIUNG VON TRINKGELD FÜR ARBEITNEHMER IM TOURISMUSSEKTOR – WIE FUNKTIONIERT DAS IM JAHR 2025?

Das Haushaltsgesetz 2025 führt wichtige Änderungen in der Steuergesetzgebung ein. Trinkgelder, die von Beschäftigten im Tourismus- und Gaststättengewerbe erhalten werden.

Im Haushaltsplan 2025 wurde der ermäßigte Steuersatz von 5% auf Trinkgelder sowohl für Arbeitnehmer von Beherbergungsbetrieben und Gastronomiebetrieben als auch für Arbeitnehmer von externen Lieferanten, die in denselben Betrieben beschäftigt sind, bestätigt.

Ein wichtiges Ergebnis, das darauf abzielt, den Beitrag derjenigen anzuerkennen, die arbeiten und ihre Dienste den Gästen der Beherbergungsbetriebe anbieten. Dabei wird die Arbeit der Mitarbeiter externer Dienstleister mit der ihrer Kollegen gleichgestellt, die direkt bei der Beherbergungsstruktur angestellt sind.

Aber welche Neuerungen bringt das Haushaltsgesetz 2025 mit sich?

Die Neuerungen betreffen hauptsächlich die Anhebung der Einkommensgrenze für den Zugang zur Steuervergünstigung und die Erhöhung des anwendbaren Freibetragsprozentsatzes.

 

NEUE EINKOMMENSGRENZE UND ERHÖHUNG DES FREIBETRAGS

  • Ab dem 1. Januar 2025 können folgende Personen von der Steuervergünstigung von 5% auf Trinkgelder für alle Arbeitnehmer im Tourismus- und Hotelgewerbe und Gastronomie mit einem Jahreseinkommen von höchstens 75.000 Euro. Die Anhebung der Schwelle, die zuvor bei 50.000 Euro lag, erweitert die Zahl der Begünstigten, sodass mehr Arbeitnehmer von der vorteilhafteren Regelung profitieren können.
  • Der Prozentsatz der Trinkgelder, die mit dem ermäßigten Steuersatz von 5% besteuert werden können geht von 25% auf 30% des vom Arbeitnehmer erzielten Einkommens über im Bezugsjahr. Ein eventueller Überschuss unterliegt weiterhin der regulären Besteuerung und den Sozialversicherungsbeiträgen.

 

PRAKTISCHE AUSWIRKUNGEN UND VERPFLICHTUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER

Die Arbeitgeber müssen weiterhin die Ersatzsteuer auf erhaltene Trinkgelder einbehalten und an die Steuerbehörde abführen, wobei sie die Einhaltung der Einkommensgrenze der Arbeitnehmer überprüfen müssen. Darüber hinaus müssen in der einheitlichen Bescheinigung Geben Sie die Trinkgelder an, die der Ersatzsteuer unterliegen, und diejenigen, die nach der regulären Regelung besteuert werden.. Al superamento del limite del 30%, la parte eccedente sarà soggetta a tassazione ordinaria e concorrerà al calcolo dei contributi INPS e del trattamento di fine rapporto.

In definitiva le nuove disposizioni introdotte dalla Legge di Bilancio 2025 rendono il regime fiscale delle mance più inclusivo e vantaggioso per i lavoratori del settore turistico. I due interventi principali, l’aumento della soglia di reddito e della percentuale di franchigia, consentono un maggiore accesso alla tassazione agevolata, con benefici sia per i dipendenti sia per le aziende.

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