
Das Haushaltsgesetz 2025 führt wichtige Änderungen in der Steuergesetzgebung ein. Trinkgelder, die von Beschäftigten im Tourismus- und Gaststättengewerbe erhalten werden.
Im Haushaltsplan 2025 wurde der ermäßigte Steuersatz von 5% auf Trinkgelder sowohl für Arbeitnehmer von Beherbergungsbetrieben und Gastronomiebetrieben als auch für Arbeitnehmer von externen Lieferanten, die in denselben Betrieben beschäftigt sind, bestätigt.
Ein wichtiges Ergebnis, das darauf abzielt, den Beitrag derjenigen anzuerkennen, die arbeiten und ihre Dienste den Gästen der Beherbergungsbetriebe anbieten. Dabei wird die Arbeit der Mitarbeiter externer Dienstleister mit der ihrer Kollegen gleichgestellt, die direkt bei der Beherbergungsstruktur angestellt sind.
Aber welche Neuerungen bringt das Haushaltsgesetz 2025 mit sich?
Die Neuerungen betreffen hauptsächlich die Anhebung der Einkommensgrenze für den Zugang zur Steuervergünstigung und die Erhöhung des anwendbaren Freibetragsprozentsatzes.
Die Arbeitgeber müssen weiterhin die Ersatzsteuer auf erhaltene Trinkgelder einbehalten und an die Steuerbehörde abführen, wobei sie die Einhaltung der Einkommensgrenze der Arbeitnehmer überprüfen müssen. Darüber hinaus müssen in der einheitlichen Bescheinigung Geben Sie die Trinkgelder an, die der Ersatzsteuer unterliegen, und diejenigen, die nach der regulären Regelung besteuert werden.. Al superamento del limite del 30%, la parte eccedente sarà soggetta a tassazione ordinaria e concorrerà al calcolo dei contributi INPS e del trattamento di fine rapporto.
In definitiva le nuove disposizioni introdotte dalla Legge di Bilancio 2025 rendono il regime fiscale delle mance più inclusivo e vantaggioso per i lavoratori del settore turistico. I due interventi principali, l’aumento della soglia di reddito e della percentuale di franchigia, consentono un maggiore accesso alla tassazione agevolata, con benefici sia per i dipendenti sia per le aziende.