
Mit dem Gesetzesdekret Nr. 127 vom 5. August 2015 wurde die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung, die bereits in der öffentlichen Verwaltung eingeführt wurde, auf alle gewerblichen Tätigkeiten, Unternehmen und Freiberufler ausgedehnt. Ab dem 1. Januar 2019 müssen also auch Bars und Restaurants bereit sein, elektronische Rechnungen auszustellen.
Eine elektronische Rechnung ist ein Dokument, das in digitaler Form erstellt und ausschließlich in digitaler Form übermittelt und gespeichert wird. Um konform zu sein, muss dieses Dokument im “XML”-Format nach bestimmten spezifischen Parametern erstellt und an das Austauschsystem (Sdi) der Steuerbehörde übermittelt werden, vorzugsweise mit einer digitalen Signatur.
Labware bietet Bars, Restaurants, Geschäften usw. eine schnelle und vollständige Lösung für die elektronische Rechnungsstellung, wie sie vom Gesetzgeber gefordert wird. Diese Lösung ist mühelos, da sie direkt in das 4CloudOffice-System von Labware integriert ist und keine externe Software benötigt wird.
Die elektronische Rechnung wird nämlich direkt aus dem Backoffice-Verwaltungssystem im XML-Format unter Einhaltung der Vorschriften erstellt. Sie wird dann an die Plattform unseres AgID-akkreditierten Partners geschickt, der sie digital signiert und an das Interchange System und den Kunden sendet. Der Restaurantbetreiber muss sich dann um nichts mehr kümmern und stellt die Rechnung wie gewohnt aus.
Wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, übernimmt unser Partner, der als AgID Accredited Registrar anerkannt ist, auch die digitale Aufbewahrung der elektronischen Rechnungen für 10 Jahre.
Mit dem Labware-System können Sie also einfach und mühelos den gesamten Zyklus der elektronischen Rechnungsstellung aktiv verwalten, denn es stößt den gesamten Prozess automatisch und vorschriftsmäßig vom Backoffice aus an:
- Zusammenstellung der elektronischen Rechnung im XML-Format;
- Digitale Unterschrift;
- Übermittlung an das SDI (Austauschsystem);
- Verwaltung von Benachrichtigungen;
- Zustellung des Schriftstücks an den Adressaten;
- Aufbewahrung des Dokuments für 10 Jahre.
Kontaktieren Sie uns, um weitere Informationen zu erhalten und Ihr Unternehmen rechtzeitig auf die elektronische Rechnungsstellung vorzubereiten.