Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“Allgemeine Geschäftsbedingungen”) werden von Labware S.p.A. mit Sitz in Civitanova Marche (MC), Via Enzo Ferrari, Nr. 3, eingetragen im Handelsregister von Macerata, Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 01424730438, Stammkapital 250.000,00 Euro voll eingezahlt, vertreten durch den vorübergehenden gesetzlichen Vertreter (“Labware”) und von der juristischen Person, die mit Labware ein Dokument mit dem Titel “Bestellformular für den Kauf der Dienstleistung” (im Folgenden ’Bestellung”) unterzeichnet hat.
1. DEFINITIONEN
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- Zusätzlich zu den in anderen Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen definierten Begriffen haben die nachstehend aufgeführten Begriffe und Ausdrücke folgende Bedeutung:
- "Kunde”: bezeichnet die Person, die die Bestellung mit Labware unterzeichnet hat, wie auf der ersten Seite der Bestellung näher beschrieben und angegeben.
- “Steckverbinder”: bezeichnet den Software Entwickelt von Labware, ermöglicht es die Verbindung zwischen dem Zahlungsdienst, dem PoS und dem Gerät;
- "Vertrag”: bezeichnet das Vertragsdokument, das die Beziehung zwischen dem Kunden und Labware regelt und aus der Bestellung und den in der Bestellung genannten Dokumenten besteht, die somit für die Bestellungen gelten (einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen).
- “Gerät”: bezeichnet das Gerät Hardware des Lieferanten des Gerät die es dem Nutzer ermöglicht, die Transaktion mittels Kreditkarte und/oder Zahlungskarte oder mittels anderer und alternativer Zahlungsarten durchzuführen, als Alternative zur Durchführung der Transaktion online;
- “Lieferant von Gerät”bezeichnet die Person, die die Gerät an Labware, wie in der Bestellung angegeben und identifiziert.
- “Arbeitstag”: jeder Kalendertag, mit Ausnahme von: (i) Samstagen und Sonntagen; und (ii) anderen Tagen, an denen Kreditinstitute in Mailand nicht für die Öffentlichkeit geöffnet sind;
- “PoS”: bezeichnet eine Registrierkasse, d. h. ein mechanisches oder telematisches Gerät, das einzelne Vorgänge speichern und gleichzeitig dem Verbraucher einen Kaufbeleg, eine Rückgabebestätigung oder eine Stornierungsbestätigung ausstellen sowie die Gesamtdaten der Einnahmen des Arbeitstages speichern kann.
- “Zahlungsdienstleister”: bezeichnet das Unternehmen, das den Zahlungsdienst (wie nachstehend definiert) erbringt und das (i) Stripe (wie nachstehend definiert) oder (ii) die Unternehmen der Stripe-Gruppe (wie nachstehend definiert) sein kann;
- “Zahlungsdienst”: bezeichnet die vom Zahlungsdienstleister für den Kunden erbrachte Dienstleistung, die auf die Durchführung digitaler Finanztransaktionen zugunsten der Nutzer abzielt;
- “Wartungsservice”: bezeichnet die regelmäßige Wartung des Konnektors, um die ordnungsgemäße Kompatibilität des Zahlungsdienstes, des Registriergeräts und des Gerät;
- “Stripe”: bezeichnet das Unternehmen Stripe Payments Europe Ltd., eine Gesellschaft irischen Rechts mit der Handelsregisternummer 513174 und Sitz in 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin (Irland), d. h. das Unternehmen, das den Zahlungsdienst erbringt und über die gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen und Zulassungen verfügt. Insbesondere können die Zahlungsdienste von Stripe über die folgenden Unternehmen erbracht werden: (i) Stripe Payments UK Limited, ein in England und Wales registriertes Unternehmen mit Sitz in 9th Floor, 107 Cheapside, London, EC2V 6DN, Vereinigtes Königreich, Handelsregisternummer 08480771, das von der Finanzaufsichtsbehörde (FCA) gemäß Verordnung 9 der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaften von 2011 (E-Geld) für die Ausgabe von E-Geld und die Erbringung von Zahlungsdiensten (Registernummer 900461); oder (ii) Stripe Technology Europe Limited, ein in Irland registriertes Unternehmen mit Sitz in 25 - 28 North Wall Quay, Dublin 1, Irland, mit der Handelsregisternummer 599050), das als E-Geld-Institut zugelassen ist und von der irischen Zentralbank (Central Bank of Ireland) reguliert wird (Referenznummer: C187865) (im Folgenden werden Stripe Payments UK Limited und Stripe Technology Europe Limited gemeinsam als “Unternehmen der Stripe-Gruppe”);
- “Transaktion”: bezeichnet das Ganze Verfahren Zahlungsvorgang, der mit der Zahlung des Nutzers an den Kunden unter Verwendung des Zahlungsdienstes mittels Gerät oder online; die Transaktion kann gegebenenfalls auch vom PoS registriert werden, wobei in diesem Fall der Vorgang mit der Ausstellung des Steuerbelegs durch den PoS selbst abgeschlossen wird.
- “Benutzer”: die natürliche und/oder juristische Person, die Kunde des Kunden ist und die den Gegenwert der Transaktion bezahlt.
2. GEGENSTAND DES VERTRAGS
- Der Vertrag hat, sofern in der Bestellung ausdrücklich angegeben, die Ausführung folgender Leistungen durch Labware gegenüber dem Kunden zum Gegenstand:
- die Bereitstellung des Konnektors, der dem Kunden unter anderem den Zugang zum Zahlungsdienst ermöglicht;
- die Durchführung des Wartungsdienstes;
(im Folgenden gemeinsam als “
Dienstleistungen”) und
- sofern in der Bestellung ausdrücklich vorgesehen, durch Angabe der Zahlungsart “Card Present” für die Erbringung der Dienstleistungen, den Verkauf und/oder die Lieferung im Rahmen eines Leih- und/oder Operating-Leasingvertrags des Gerät von Labware an den Kunden;
mit dem Hinweis, dass die Dienstleistungen auch einzeln erbracht werden können, ebenso wie der Verkauf/die Lieferung in Leihgabe und/oder operative Vermietung des
Gerät, gemäß den spezifischen Bestimmungen der Bestellung. 2. Es versteht sich, dass der Vertrag nur die Dienstleistungen umfasst, sodass alle anderen Dienstleistungen, Funktionen oder Maßnahmen, die der Kunde von Labware anfordert, Gegenstand spezifischer zusätzlicher Verträge sind.
ad hoc zwischen Labware und dem Kunden zu vereinbaren. 3. Der Kunde verpflichtet sich, die Dienste und das
Gerät ausschließlich für rechtmäßige Zwecke und gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, den Gepflogenheiten und Bräuchen, den Sorgfaltsregeln und in jedem Fall ohne Verletzung der Rechte Dritter.
4. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass Labware, wenn dies nach alleinigem Ermessen von Labware und/oder den Lieferanten von Labware als angemessen erachtet wird, Aktualisierungen und Weiterentwicklungen des Konnektors (im Folgenden “
Aktualisierungen und Entwicklungen”) und in diesem Zusammenhang (i) nimmt der Kunde zur Kenntnis und akzeptiert, dass die Aktualisierungen und Weiterentwicklungen zur Änderung oder Entfernung einiger Funktionen des Konnektors führen können und dadurch eine vorübergehende Unmöglichkeit der Nutzung des Zahlungsdienstes zur Folge haben können; (ii) stellt Labware hiermit von jeglicher Haftung für Schäden frei, die sich aus der Durchführung der Aktualisierungen und Weiterentwicklungen ergeben, und (iii) nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass die Aktualisierungen und Weiterentwicklungen möglicherweise keine Aktualisierungen, Ergänzungen, Anpassungen, Entwicklungen, Verbesserungen und Änderungen im Allgemeinen umfassen, die aufgrund der Änderung, Ergänzung, Aufhebung oder Erlassung von Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften, Richtlinien, Anordnungen oder Entscheidungen in Italien, der Europäischen Union oder anderen Ländern erforderlich werden, die sich auf den Betrieb und/oder die Kosten von Labware und/oder die Struktur der Software auswirken oder wesentliche oder strukturelle Änderungen der zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung geltenden Rechtsvorschriften mit sich bringen.
3. VERTRAGSDAUER
- Der zwischen Labware und dem Kunden abgeschlossene Vertrag hat die in Abschnitt A der Bestellung angegebene Laufzeit.
- Bei jedem Ablauf verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr, es sei denn, diese automatische Verlängerung wird durch eine Kündigung verhindert, die Labware und der Kunde der jeweils anderen Partei per Einschreiben mit Rückschein oder per zertifizierter E-Mail spätestens 60 Tage vor Ablauf des Vertrags zukommen lassen können.
4. VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN
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- Der Kunde verpflichtet sich: (i) falls für die Art der angeforderten Dienstleistung erforderlich, sich mit dem Gerät und/oder des PoS vor der Erbringung der Dienstleistungen; (ii) falls vorhanden, den Gerät während der gesamten Vertragslaufzeit voll funktionsfähig ist; (iii) über eine angemessene Internetverbindung verfügt, damit Labware die Dienste ausführen kann; (iv) den PoS, sofern vorhanden, ständig auf dem neuesten Stand hält und ständig mit dem Internet verbunden ist; (v) gegebenenfalls die Eigenschaften seines PoS und seiner Internetverbindung an Änderungen, Ersetzungen und Korrekturen anzupassen, die nach Vertragsabschluss an den Diensten vorgenommen werden; (vi) sich, sofern von Labware verlangt, auf der Website des Zahlungsdienstleisters zu registrieren und – ebenfalls sofern von Labware verlangt – ein Konto im System des Zahlungsdienstleisters zu erstellen; (vii) den Vertrag mit dem Titel “Stripe Connected Account Agreement”mit dem Zahlungsdienstleister, der für die Erbringung der Zahlungsdienste erforderlich ist.
- Um die Dienste nutzen zu können, muss der Kunde seine eigene Internetverbindung verwenden, damit der Connector mit den Zahlungsdiensten kommunizieren kann. In diesem Zusammenhang muss der Kunde alle geeigneten und angemessenen Mittel und Instrumente bereitstellen, um sicherzustellen, dass er über eine angemessene Internetverbindung verfügt, und die damit verbundenen Kosten, Aufwendungen und Verantwortlichkeiten (Aktivierung von Telekommunikationsleitungen, technische Konfigurationsmaßnahmen) gemäß den technischen Spezifikationen und den diesbezüglichen Anweisungen, die Labware dem Kunden mitteilt, tragen.
- Der Kunde erklärt, dass er Labware vor Vertragsunterzeichnung alle ihm vorliegenden Informationen zur Verfügung gestellt hat und verpflichtet sich, Labware nach Vertragsunterzeichnung alle neu hinzugekommenen Informationen sowie alle weiteren Informationen, die Labware vom Kunden für die Erbringung der Dienstleistungen anfordert (auch, beispielsweise, um die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen von Labware oder dem Zahlungsdienstleister zu gewährleisten), mit der Präzisierung, dass der Kunde (i) Labware hiermit garantiert, dass diese Informationen vollständig, korrekt und genau sind, (ii) hiermit zustimmt, dass Labware diese Informationen an den Zahlungsdienstleister weitergeben darf, und (iii) zur Kenntnis nimmt und akzeptiert, dass Labware im Falle der Nichtübermittlung dieser Informationen oder im Falle unvollständiger oder unrichtiger Informationen berechtigt ist, die Erbringung der Dienstleistungen mit sofortiger Wirkung auszusetzen.
- Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass Labware die Dienstleistungen nicht erbringen wird, wenn der Kunde nicht alle ihm gemäß diesem Artikel 4 obliegenden Verpflichtungen vollständig erfüllt, ohne dass der Kunde von Labware eine Entschädigung, Schadenersatz oder Abfindung für die Nichtleistung der Dienstleistungen durch Labware verlangen kann, mit der Präzisierung, dass – daher – dieser Absatz 4 als ausdrücklicher Verzicht des Kunden auf jegliche Entschädigung, Schadenersatz oder Abfindung von Labware für die Nichtleistung der Dienste durch Labware zu verstehen ist.
5. ENTGELTE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND RECHNUNGSSTELLUNGSPLAN
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- Die Parteien nehmen zur Kenntnis und akzeptieren, dass die Vergütung für die Erbringung der Dienstleistungen und/oder für den Verkauf/die Lieferung im Rahmen eines Leihvertrags und/oder eines operativen Mietvertrags Gerät (das “Entgelt”), sowie die entsprechenden Zahlungs- und Rechnungsstellungsmodalitäten sind in der Bestellung angegeben.
- Es versteht sich, dass im Falle einer Nichtzahlung oder verspäteten Zahlung eines gemäß dem Vertrag fälligen Betrags (i) der Kunde automatisch den Zahlungsaufschub verliert, sofern dieser gewährt wurde, (ii) auf die fälligen Beträge Verzugszinsen in der Höhe gemäß Gesetzesdekret 231/2002 anfallen und (iii) Labware das Recht hat, die Erbringung der Dienstleistungen auszusetzen.
- Labware behält sich das Recht vor, den Preis lediglich beispielhaft neu zu bewerten, auf der Grundlage der vom ISTAT festgestellten Veränderungen des Verbraucherpreisindexes für Arbeiter- und Angestelltenhaushalte, wobei der Index des gleichen Monats des Vorjahres als Grundlage dient, oder auf der Grundlage weiterer Bewertungen, die auf der Implementierung der Funktionen des Konnektors oder dem Anstieg der Kosten für die Erbringung der Dienstleistungen basieren, wobei der Kunde mindestens sechzig Tage vor dem Datum, an dem die Erhöhung der Vergütung wirksam wird, darüber informiert wird.
- Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass der Zahlungsdienstleister Labware die gemäß dem Vertrag vom Kunden an Labware zu zahlenden Beträge überweist, wobei der Zahlungsdienstleister als Zahlungsbevollmächtigter des Kunden im Sinne und gemäß den Bestimmungen des Art. 1268 des italienischen Zivilgesetzbuches handelt. In diesem Zusammenhang (i) erklärt Labware gemäß Art. 1268 Abs. 1 des italienischen Zivilgesetzbuches ausdrücklich, den Kunden nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung zu befreien; (ii) verzichtet der Kunde ausdrücklich auf sein Recht, die Zahlungsvollmacht gemäß und im Sinne von Art. 1270 des italienischen Zivilgesetzbuches zu widerrufen, und (iii) gemäß und im Sinne von Art. 1271 des italienischen Zivilgesetzbuches kann der Zahlungsdienstleister Labware keine Einwände entgegenhalten, die der Kunde gegenüber Labware geltend machen kann.
- Gemäß der Zahlungsvollmacht gemäß vorstehendem Absatz 4 zahlt der Zahlungsdienstleister Labware die Gebühren im Namen und auf Rechnung des Kunden und behält den Betrag der Gebühren von der dem Kunden zustehenden Vergütung ein, nachdem die von den Nutzern über den Zahlungsdienst durchgeführten Transaktionen abgerechnet wurden.
- In diesem Zusammenhang übermittelt Labware dem Kunden am Ende jedes Monats einen Bericht, in dem die Labware zustehenden Vergütungen aufgeführt sind und angegeben ist, wie die Vergütung vom Zahlungsdienstleister gemäß der Zahlungsvollmacht an Labware gezahlt wurde.
- Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass der Zahlungsdienstleister dem Kunden die Vergütung für die ausgeführten Transaktionen abzüglich der Gebühr spätestens drei Werktage nach dem Tag der Ausführung der Transaktion durch den Nutzer auszahlt.
- Zum Schutz des Kunden bei Leistungen, bei denen die Zahlung der Leistung nicht gleichzeitig mit der Erbringung der Leistung erfolgt (z. B. im Falle von Lieferung von Speisen oder Getränken, mit Vorauszahlung bei Bestellung durch den Nutzer), Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass Labware anstelle der sofortigen Ausführung der Transaktion eine Vorautorisierung auf der vom Nutzer angegebenen Karte in Höhe des Betrags der zukünftigen Transaktion vornehmen kann, um die Transaktion dann auszuführen, wenn der Nutzer und der Kunde den Verkauf der Ware oder Dienstleistung abgeschlossen haben. In diesem Fall, wenn der Zahlungsdienstleister Labware eine Gebühr, Provision, Kosten oder Entgelt für die Durchführung dieser Vorautorisierung in Rechnung stellt, verpflichtet sich der Kunde, Labware eine Gebühr zu zahlen, sofern dies von Labware vorgesehen und angegeben ist, für die Ausführung dieser Vorautorisierung, die vom Kunden an Labware auf die gleiche Weise gezahlt wird, wie für die Zahlung der Gebühr vorgesehen.
6. GEISTIGES EIGENTUM
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- Für die Zwecke dieses Absatzes bezeichnet der Begriff “Vorhandenes Material”bezeichnet jegliches Material, Element, Ergebnis, Anwendung, Methodik, Know-how, Verfahren, Wissen, Formel, Modell, Ausarbeitung, Software, Halbfertigprodukt, Quellcode (unabhängig davon, ob diese materiell oder immateriell sind, ob sie in einem Dokument oder auf einem Hardwareträger enthalten sind oder nicht, ob sie in der Cloud oder im gemeinsamen Modus, auch über das Netzwerk, verfügbar sind oder nicht), die Eigentum oder im Besitz von Labware oder von Dritten sind, mit denen Labware spezifische Lizenzverträge und/oder spezifische Vereinbarungen unterzeichnet hat, oder von Labware außerhalb des Rahmens der Erbringung der Dienstleistungen erstellt oder erstellen lassen wurden.
- Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass alle gewerblichen und geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf den Konnektor und die bereits vorhandenen Materialien Labware und/oder den rechtmäßigen Eigentümern gehören und in keiner Weise auf den Kunden übertragen werden, der sich verpflichtet, diese nicht zu reproduzieren, zu übertragen, zu verteilen und nicht an Dritte weiterzugeben, nicht zu entschlüsseln und folglich den Connector und/oder die Vorhandenen Materialien nicht für andere als die im Vertrag vorgesehenen Zwecke zu verwenden.
7. ERBRINGUNG VON ZAHLUNGSDIENSTLEISTUNGEN
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- Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass die Zahlungsdienstleistung vom Zahlungsdienstleister erbracht wird, und nimmt daher zur Kenntnis und akzeptiert, dass für die Erbringung der Zahlungsdienstleistungen das Vertragsverhältnis zwischen dem Zahlungsdienstleister und dem Kunden den folgenden Vertragsbedingungen unterliegt Link https://stripe.com/it/legal/connect-account und aus dem Vertrag mit dem Titel “Stripe Connected Account Agreement” Inhalt unter folgendem Link Link https://stripe.com/it/legal/connect-account (i “Stripe-Verträge”), die der Kunde gemäß den im Verfahren festgelegten Modalitäten zu unterzeichnen verpflichtet ist. Onboarding des Kunden. Wird der Stripe-Vertrag aus irgendeinem Grund nicht innerhalb von 7 Tagen nach Unterzeichnung des Vertrags unterzeichnet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Weigerung von Stripe, die Stripe-Verträge mit dem Kunden zu unterzeichnen, gilt der Vertrag automatisch als gekündigt, und der Kunde erklärt und akzeptiert, dass er gegenüber Labware keine Ansprüche aufgrund der Ablehnung durch Stripe, der Kündigung des Vertrags und der Einstellung aller Dienste geltend machen kann.
- Der Kunde erklärt und garantiert gegenüber Labware, dass er die Bedingungen, Konditionen und Inhalte der Vertragsbedingungen, die die Nutzung des Zahlungsdienstes regeln und in Absatz 7.1 oben aufgeführt sind, gelesen hat und diese vorbehaltlos akzeptiert, mit der Folge, dass im Falle von Mängeln und/oder Fehlern im Zusammenhang mit dem Zahlungsdienst der Kunde ausdrücklich akzeptiert, dass er ausschließlich gegenüber dem Zahlungsdienstleister gemäß den in Absatz 7.1 genannten Verträgen direkt klagen kann, wobei jegliches Recht des Kunden, gegenüber Labware zu klagen, ausgeschlossen ist, und der Kunde sich verpflichtet, alle Ansprüche, Forderung, Klage im Zusammenhang mit dem Zahlungsdienst sowie aus der Nutzung des Zahlungsdienstes direkt an den Zahlungsdienstleister zu richten, wobei Labware von jeglicher Haftung für die Nutzung des Zahlungsdienstes befreit wird. Darüber hinaus garantiert der Kunde Labware, dass er die Zahlungsdienste gemäß den von Stripe angegebenen Bedingungen nutzen wird, und verpflichtet sich hiermit, Labware von jeglichen Ansprüchen freizustellen und schadlos zu halten, die Stripe gegenüber Labware aufgrund von Tatsachen geltend machen sollte, die dem Kunden zuzurechnen oder auf ihn zurückzuführen sind.
- Die Parteien vereinbaren, dass Labware: (1) kein Vertreter des Zahlungsdienstleisters ist; (2) dem Kunden die Dienste in eigenem Namen und im Auftrag von Stripe bereitstellt, das Labware die für die Integration in den Konnektor erforderlichen technologischen Tools zur Verfügung stellt; und (3) keine Zahlungsdienste erbringt oder anbietet.
- In Bezug auf die in Absatz 7.1 genannten Verträge mit Stripe nimmt der Kunde zur Kenntnis und akzeptiert, dass (i) Labware weder als Vertreter noch als Vermittler des Zahlungsdienstleisters auftritt; (ii) diese Verträge als separate Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden und dem Zahlungsdienstleister zu verstehen sind. Labware ist daher weder Partei dieser Verträge noch hat es vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen in Bezug auf die Erbringung der Zahlungsdienste; (iii) Labware alle Kundendaten, die Stripe für die Erbringung seiner Dienste benötigt, an Stripe weitergibt; (iv) der Kunde die von Stripe erbrachten Dienste nur über den Konnektor nutzen kann und nur auf Informationen zu den Zahlungsvorgängen zugreifen kann, die über sein Konto Geldbörse über die Armaturenbrett ausgearbeitete Darstellung ad hoc von Labware.
8. WARTUNGSSERVICE
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- Labware verpflichtet sich, im Interesse des Kunden den Wartungsservice zur Behebung technischer Probleme und Störungen im Zusammenhang mit dem Konnektor unter Einhaltung der Servicelevels zu erbringen, die in dem in der Bestellung genannten Dokument mit dem Titel “Servicelevels” (im Folgenden ’Technischer Anhang zur Wartung”).
- Die Erbringung der Wartungsdienstleistung und die Interaktion mit dem Kunden erfolgen mithilfe telematischer Technologien (Ticketverwaltung) gemäß den Bedingungen, die von Labware nach eigenem Ermessen festgelegt und dem Kunden mitgeteilt werden.
- Labware verpflichtet sich, die vom Kunden gemeldeten Störungen gemäß den im technischen Anhang zur Wartung angegebenen Modalitäten zu übernehmen und zu bearbeiten.
- Angesichts der Komplexität der erbrachten Dienstleistungen und unbeschadet der Bestimmungen im technischen Anhang zur Wartung, Labware garantiert keine maximalen Fristen für die Behebung von Defekten oder Fehlfunktionen des Steckverbinders, garantiert jedoch, dass es sich nach besten technischen Möglichkeiten um eine rasche Lösung der vom Kunden festgestellten Probleme bemüht.
- Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass der Kundendienst und technische Support für den Wartungsdienst von Labware ausschließlich aus der Ferne erfolgt, wobei jeglicher direkte Eingriff in die IT-Systeme des Kunden ausdrücklich ausgeschlossen ist.
9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG – GARANTIEN – AUSSETZUNG DER DIENSTLEISTUNGEN
- Unbeschadet der Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, in denen die Haftung von Labware keiner Beschränkung unterliegt, ist die maximale Haftung von Labware gegenüber dem Kunden im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen des Vertrags ausschließlich auf den Ersatz des entstandenen Schadens beschränkt (unter ausdrücklichem Ausschluss von entgangenem Gewinn und anderen Folge- und indirekten Schäden) und darf in jedem Fall in jedem Jahr der Vertragslaufzeit einen Betrag nicht überschreiten, der dem Betrag der Vergütung für die Dienstleistungen entspricht, die der Kunde Labware in einem Jahr der Vertragslaufzeit zu zahlen hat.
- Labware haftet in keinem Fall für den Verlust von Informationen oder Daten oder für die Unterbrechung der Geschäftstätigkeit des Kunden, wenn dieser Datenverlust nicht direkt auf Funktionsstörungen des Connectors zurückzuführen ist, und insbesondere Labware haftet nicht (i) für Schäden, die durch Personen verursacht werden, die den Zahlungsdienst, den Konnektor oder die Dienste illegal nutzen oder illegal Kopien von Programmen, Berechnungscodes oder vertraulichen Daten verbreiten, indem sie durch Manipulationen an Hardware und/oder Software die von Labware in Bezug auf den Konnektor eingerichteten Schutzmaßnahmen umgehen; (ii) im Falle einer missbräuchlichen Nutzung des Zahlungsdienstes, des Konnektors oder der Dienste; (iii) im Falle, dass der Zugang zum Zahlungsdienst aufgrund von Funktionsstörungen des Internets, der Verbindung zwischen den Server des Kunden und des Zahlungsdienstleisters oder (iv) im Falle von Unterbrechungen, Mängeln oder Fehlfunktionen des Zahlungsdienstes.
- Die Nutzung des Connectors und der Dienste durch den Kunden unterliegt der Einhaltung der Installationsanforderungen, die dem Kunden von Labware mitgeteilt werden. Labware übernimmt keine Haftung, wenn diese Systemanforderungen vom Kunden nicht eingehalten oder erfüllt werden.
- Wenn Labware die Konformität des Connectors mit bestimmten Gesetzen oder Vorschriften erklärt, gilt diese Konformität zum Zeitpunkt der Markteinführung des Connectors als gegeben, wobei selbstverständlich Gesetzes- oder Vorschriftenänderungen sowie Änderungen in der Auslegung von Vorschriften jederzeit möglich sind. Der Kunde muss sich vergewissern, dass die von ihm beabsichtigte Nutzung der Software rechtmäßig ist (oder jedenfalls noch rechtmäßig ist), und im Zweifelsfall hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der beabsichtigten Nutzung von der Nutzung absehen und Labware unverzüglich über diesen Umstand informieren.
- Labware übernimmt keine weiteren Verpflichtungen und gibt keine weiteren Garantien außer denen, die ausdrücklich in diesem Artikel vorgesehen sind (einschließlich der stillschweigenden Garantien der Nichtverletzung, Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck des Konnektors und/oder des Zahlungsdienstes).
- Labware hat das Recht
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- die Nutzung des Konnektors durch den Kunden auszusetzen und/oder zu unterbrechen, ohne dass dem Kunden eine Rückerstattung, Entschädigung und/oder Entschädigung jeglicher Art (auch infolge der Aussetzung und/oder Unterbrechung des Zahlungsdienstes) zusteht, wenn Labware Kenntnis davon erlangt oder feststellt, dass der Kunde sich in einer Weise verhält, die gegen das Gesetz oder die öffentliche Ordnung oder die Bestimmungen dieses Vertrags verstößt;
- die Erbringung der Dienstleistungen auszusetzen, wenn Labware Kenntnis davon erlangt oder der Ansicht ist, dass einer der folgenden Umstände eingetreten ist oder eintreten wird: (i) höhere Gewalt oder Zufall; (ii) Manipulationen oder Eingriffe in den PoS und/oder den Konnektor durch unbefugte Dritte; (iii) unsachgemäße oder nicht konforme Nutzung des Konnektors oder der dem Kunden zur Verfügung gestellten Dienstleistungen; (iv) Fehlfunktion oder Unzulänglichkeit der vom Kunden verwendeten Verbindung; (v) Ausfall, Verlangsamung oder Unterbrechung des Zahlungsdienstes; (vi) notwendige ordentliche und außerordentliche Wartungsarbeiten durch Labware und/oder den Zahlungsdienstleister; und (vii) wenn die Nutzer von ihrer Bank oder dem Kartenaussteller eine Rückerstattung im Falle betrügerischer Zahlungen erhalten (der “Rückbuchung”) in Höhe von mehr als 0,5% des Gesamtvolumens der von den Nutzern des Kunden in den vorangegangenen 30 Tagen durchgeführten Transaktionen, mit der Präzisierung, dass Labware die Schwelle für die Relevanz der Rückbuchung gemäß diesem Artikel einseitig erhöhen kann, indem es den Kunden mindestens sechzig Tage vor dem Datum, an dem die Erhöhung dieser Schwelle wirksam wird, darüber informiert;
- die Erbringung der Dienste zu unterbrechen, um den Konnektor und/oder die Art und Weise der Erbringung der Dienste zu warten, zu aktualisieren und zu ändern oder neue Dienste zu aktivieren (oder um dem Zahlungsdienstleister die Wartung, Aktualisierung und Änderung des Zahlungsdienstes zu ermöglichen).
10. AUFLÖSUNG WEGEN VERTRAGSBRUCH – RÜCKTRITT
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- Labware hat das Recht, den Vertrag gemäß und im Sinne von Artikel 1456 des italienischen Zivilgesetzbuches zu kündigen, indem es den Kunden schriftlich darüber informiert, falls der Kunde die Zahlung der Labware gemäß den Vertragsbedingungen geschuldeten Beträge unterlässt oder verzögert oder falls der Kunde Folgendes nicht einhält: (a) die Nutzungsbedingungen für den Zahlungsdienst gemäß Absatz 7.2; oder die Bedingungen für den Verkauf und/oder die unentgeltliche Überlassung und/oder die operative Vermietung des Gerät; (b) die Verpflichtungen in Bezug auf geistiges Eigentum gemäß Art. 6; (c) die Verpflichtungen in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten gemäß dem folgenden Artikel 11; (d) wenn die Schwelle von Rückbuchung über 1% (ein Prozent) des Gesamtvolumens der von den Nutzern des Kunden in den letzten 30 Tagen getätigten Transaktionen liegt; (e) wenn sich herausstellt, dass der Kunde vorsätzlich oder fahrlässig an Transaktionen beteiligt ist, die Rückbuchung; (f) wenn der Kunde die Vertragsbedingungen des Zahlungsdienstleisters gemäß vorstehendem Art. 5 nicht einhält.
- Unbeschadet der Bestimmungen in Absatz 10.1 hat Labware das Recht, die Erbringung der Dienstleistungen auszusetzen oder dem Kunden die Nutzung des Konnektors gemäß Artikel 1460 des italienischen Zivilgesetzbuches zu untersagen, wenn der Kunde die Zahlung der Labware geschuldeten Beträge gemäß den im Vertrag festgelegten Zahlungsbedingungen versäumt oder verzögert Dies muss dem Kunden schriftlich mitgeteilt werden, unbeschadet des Rechts von Labware, vom Kunden die Zahlung von Verzugszinsen auf die nicht oder verspätet an Labware gezahlten Beträge gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
- Die Parteien nehmen zur Kenntnis, dass Labware im Falle einer Aussetzung oder Unterbrechung der Nutzung des Connectors durch den Kunden oder der Erbringung der Dienstleistungen gemäß diesem Artikel in keiner Weise für die vorübergehende, auch wenn längere, Nichtnutzung des Connectors durch den Kunden haftbar gemacht werden kann.
- Labware hat das Recht, vom Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Kunden zurückzutreten, und zwar (a) mindestens 30 (dreißig) Tage vor dem Datum, an dem dieser Rücktritt zur Beendigung des Vertrags führt, oder (b) mit sofortiger Wirkung im Falle der Beendigung des bestehenden Vertragsverhältnisses zwischen Labware und dem Zahlungsdienstleister.
- Im Falle einer Kündigung, eines Rücktritts, einer Beendigung oder eines Ablaufs des Vertrags (i) bietet Labware keinen Lieferservice für Kopien der auf die Plattform hochgeladenen und gegebenenfalls dort gespeicherten Daten an, sodass es in der Verantwortung des Kunden liegt, Kopien dieser Daten aufzubewahren oder zu extrahieren, und (ii) für den Fall, dass der Gerät wurde im Rahmen einer Leihgabe und/oder eines operativen Mietvertrags übergeben, muss der Kunde für die Rückgabe des Gerät innerhalb von 5 (fünf) Tagen nach Beendigung des Vertrags auf Kosten und unter Verantwortung des Kunden an den Sitz von Labware zurückzusenden.
11. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
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- Labware und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Verpflichtungen aus der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (im Folgenden auch DSGVO) und deren nachfolgende Änderungen und Ergänzungen sowie durch eventuelle weitere Vorschriften, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten.
- Insbesondere ermächtigt der Kunde mit der Unterzeichnung des Vertrags Labware ausdrücklich, personenbezogene Daten des Kunden (oder der Kunden des Kunden) gemäß den jeweiligen Richtlinien zur Verarbeitung personenbezogener Daten an den Zahlungsdienstleister weiterzugeben, um (i) Labware die Erbringung der Dienstleistungen zu ermöglichen; (ii) dem Zahlungsdienstleister die Erbringung der Zahlungsdienstleistung zu ermöglichen und (iii) die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen.
12. ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS
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- Labware behält sich das Recht vor, den Vertrag jederzeit und aus verschiedenen Gründen zu ändern, darunter beispielsweise, aber nicht ausschließlich, aus kommerziellen Gründen, zur Einhaltung geltender Gesetze oder Vorschriften und zur Gewährleistung des Kundendienstes.
- Im oben genannten Fall wird Labware den Kunden in jedem Fall mindestens einen (1) Monat vor Inkrafttreten des neuen Vertrags per E-Mail an die bei der Registrierung angegebene Adresse benachrichtigen (“Änderungsmitteilung”). Ab dem Datum des Erhalts der Änderungsmitteilung verfügt der Kunde über eine analoge Frist, um ohne Kosten und/oder Gebühren vom Vertrag zurücktreten zu können.
- Sofern kein Widerrufsrecht ausgeübt wird, tritt die neue Vertragsversion einen (1) Monat nach Versand der Änderungsmitteilung in Kraft.
- Jede Änderung des Vertrags muss schriftlich erfolgen. Die Möglichkeit, mündliche Nebenabreden und/oder Änderungsvereinbarungen zu treffen, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
13. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
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- Der Kunde darf den Vertrag weder ganz noch teilweise an Dritte übertragen. Ebenso ist jede Form der Unterlizenzierung des Konnektors oder der Überlassung des Konnektors durch den Kunden an Dritte untersagt.
- Labware kann den Vertrag ganz oder teilweise an Dritte übertragen.
- Die von Labware in Ausführung des Vertrags erbrachten Leistungen unterliegen italienischem Recht unter Ausschluss der Anwendung seiner Kollisionsnormen.
- Zusätzlich zu den oben genannten Bestimmungen verpflichtet sich der Kunde hiermit (a) alle Gesetze und/oder Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung einzuhalten, einschließlich des US Foreign Corrupt Practices Act, des Bribery Act 2010 und des Gesetzes Nr. 231 vom 8. Juni 2001, und in diesem Zusammenhang erklärt und garantiert der Kunde gegenüber Labware, dass er für die gesamte Vertragslaufzeit Unternehmenskontrollen zur Unterstützung dieser Konformität eingeführt hat und aufrechterhält, und (b) die Vorschriften für den Import und Export einzuhalten, einschließlich der International Traffic in Arms Regulations und der entsprechenden in den Vereinigten Staaten von Amerika verabschiedeten Exportvorschriften.
- Jegliche Streitigkeiten, die zwischen Labware und dem Kunden in Bezug auf den Vertrag oder dessen Ausführung und Auslegung entstehen sollten, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit des Gerichts von Macerata.
ABSCHNITT II
VERKAUF ODER LEIHVERTRAG ODER OPERATIVES LEASING DES GERÄTS
1. ANWENDUNG VON ABSCHNITT II DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – DEFINITIONEN
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- Dieser Abschnitt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet nur Anwendung, wenn der Kunde das Produkt kauft und/oder als Leihgabe und/oder im Rahmen eines operativen Leasingvertrags erhält. Gerät über Labware, d. h. wenn in der Bestellung ausdrücklich die Zahlungsart “Karte vorhanden” für die Erbringung der Dienstleistungen.
- Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass in Bezug auf diesen Teil des Vertrags, der sich auf den Verkauf, d. h. die unentgeltliche Überlassung und/oder das operative Leasing, des Gerät von Labware an den Kunden, Labware fungiert ausschließlich als Vertriebshändler des Gerät, mit der Folge, dass sich der Kunde hiermit verpflichtet, die Nutzungsbedingungen des Geräts einzuhalten, die unter folgendem Link einsehbar sind https://stripe.com/it/legal/connect-account, im Abschnitt Lizenzvertrag für die Software für Endgeräte (stripe.com) (im Folgenden “Nutzungsbedingungen”).
2. WEITERE VEREINBARUNGEN BEZÜGLICH DES VERKAUFS DES GERÄTS
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- Die Installation und Konfiguration des Gerät, sofern sie nicht ausdrücklich als Dienstleistungen angegeben sind, die Labware gemäß der Bestellung erbringen wird, gehen sie ausschließlich zu Lasten des Kunden.
- Der Kunde ist außerdem dafür verantwortlich, die Kompatibilität des Gerät mit dem eigenen Kassensystem sowie zur Überprüfung, ob alle Voraussetzungen für den Betrieb des Gerät (beispielsweise das Vorhandensein einer für die Nutzung des Gerät, IT- und elektrische Anforderungen für die Nutzung des Gerät.
- Es versteht sich, dass (i) sollte der Kunde mehrere Gerät, Labware kann mit der Teillieferung der einzelnen Gerät, je nach Verfügbarkeit der Gerät selbst; (ii) sollte Labware Lieferzeiten für die Gerät Für den Kunden gelten diese Lieferfristen lediglich als Richtwerte, weshalb der Kunde ausdrücklich darauf verzichtet, von Labware Schadenersatz und/oder Entschädigungen aufgrund der Nichteinhaltung der Lieferfristen zu verlangen. Gerät; (iii) die Gerät Die Lieferung erfolgt gemäß den Lieferbedingungen EXW (Ex-Works – INCOTERMS 2021) – Vereinbarter Ort: Labware-Werk in Civitanova Marche (MC) PLZ 62012 – Via Enzo Ferrari Nr. 3 Industriegebiet A.
3. GARANTIE AUF DAS GERÄT
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- Labware garantiert, dass das Gerät ist für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Versanddatum des Gerät von Labware
- Die von Labware gemäß dem vorstehenden Absatz gewährte Garantie bezieht sich ausschließlich auf Herstellungsfehler des Gerät Insbesondere übernimmt Labware keine Garantie, auch nicht stillschweigend, für die Funktionsfähigkeit des Gerät mit dem Kassensystem des Kunden.
- Unbeschadet der Bestimmungen in den Nutzungsbedingungen nimmt der Kunde zur Kenntnis und akzeptiert, dass (i) auch in Abweichung von Art. 1495 des italienischen Zivilgesetzbuches der Kunde eventuelle Mängel und/oder Defekte des Gerät spätestens innerhalb von 3 (drei) Tagen nach Lieferung des Gerät; (ii) die Garantie auf Gerät Dies setzt voraus, dass der Kunde alle Software-Updates, die von Labware und/oder dem Lieferanten des Geräts mitgeteilt wurden, korrekt und unverzüglich auf dem Gerät installiert hat. Gerät.
- In jedem Fall verliert der Kunde alle Rechte in Bezug auf die Garantie für das Gerät, zusätzlich zu den Angaben in den Nutzungsbedingungen, wenn der Gerät:
4. RÜCKGABE DES LEIH- ODER OPERATIVEN MIETGERÄTS
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- Es versteht sich, dass, falls der Gerät dem Kunden unentgeltlich zur Verfügung gestellt und/oder vermietet wurde, hat Labware das Recht, vom Kunden die Rückgabe des Gerät auch vor Ablauf der in der Bestellung angegebenen Vertragslaufzeit, wenn der Kunde das Produkt nicht genutzt hat. Gerät für einen Zeitraum von mehr als 60 (sechzig) Tagen, auch wenn diese nicht aufeinanderfolgend sind, während der Vertragslaufzeit. In diesem Fall muss der Kunde das Gerät an Labware innerhalb von spätestens 5 (fünf) Tagen nach der ausdrücklichen Rückgabeaufforderung Gerät durch Labware auf Kosten und Verantwortung des Kunden durch Versand an den Sitz von Labware. Mit der Rückgabe des Geräts an Labware erlischt die Verpflichtung zur Rückgabe des Gerät gegenüber dem Lieferanten des
- In anderen als den in Absatz 18.1 genannten Fällen muss der Kunde die Ware gemäß den in Absatz 10.5 genannten Modalitäten und Fristen zurückgeben.